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Rechtsanwältin Schreiber ist Fachanwältin für Familienrecht Ein Fachanwaltstitel wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen, nachdem der Anwalt einen Lehrgang absolviert und "besondere theoretische Kennt-nisse" und "besondere praktische Erfahrungen" auf dem entsprechenden Gebiet nach-gewiesen hat. Rechtsgebiete: Die Kanzlei Schreiber vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor allem in den folgenden Rechtsgebieten: Arbeitsrecht Strafrecht Ehe-und Familienrecht Zivilrecht Gesellschaftsrecht Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie nicht sicher sind, ob die Kanzlei auch Ihr Rechtsproblem bearbeitet
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