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Rechtsberatung via Skype

 

Neben dem klassischen Telefonat biete ich Ihnen auch die Möglichkeit an, Beratungsgespräche und Besprechungstermine mit Video via Skype durchzuführen.

Dafür müssen Sie auf Ihrem PC oder Handy das Programm "Skype" installieren: Download Skype

Gerade in der aktuellen Situation mit dem Coronavirus bietet sich das vermehrte Nutzen der digitalen Medien an.

 

Videogespräch vereinbaren

Wenn Sie eine Beratung per Videogespräch wünschen, rufen Sie mein Sekretariat unter 030 / 6942163 an und vereinbaren einen Videogesprächstermin.

Nennen Sie uns dabei Ihren Skype-Namen, falls dieser von Ihrem eigenen Namen abweicht.

  1. Wir teilen Ihnen dann den Skypenamen von Rechsanwältin Schreiber mit, an welchen Sie eine Kontaktaufnahme von Ihrem Skypeaccount senden, der vor der Skypebesprechung von uns bestätigt werden muss.
  2. Gehen Sie kurz vor dem vereinbarten Termin via Skype online.
  3. Wir leiten die Videokonferenz zum vereinbarten Zeitpunkt mit Ihnen ein.

 

Für Neu-Mandate zu beachten:

Sofern Sie Neu-Mandant sind, ist es zunächst erforderlich, dass Sie uns zuvor den ausgefüllten Kanzleifragebogen unterzeichnet per Fax oder E-Mail an die Kanzlei senden.

Sie finden den Fragebogen hier: Mandantenfragebogen

 

Hinweis:

Selbstverständlich ist diese Art der Kommunikation über Skype (Sicherheitshinweis von Microsoft) freiwillig und Ihre Einwilligung ist dazu erforderlich.

Eine solche wird von Ihnen konkludent (stillschweigend) mit der die Bitte zur Aufnahme/Einwilligung einer Videorechtsberatung erklärt und Sie willigen damit in diese Art der Kommunikation (mit den im Internet nie auszuschließenden Sicherheitsrisiken) ein.

Die Rechtsberatung über Skype erfolgt im Übrigen zu den gleichen Konditionen wie eine persönliche Beratung/Besprechung in meiner Kanzlei. Über Details informieren Sie sich auf der Seite Gebühren

 

Rufen Sie uns an:

030 / 694 21 63

 

 

Rechtsanwältin Erika Schreiber

Erika Schreiber, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Familienrecht in Berlin Charlottenburg:

  

Die Kanzlei Schreiber vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor allem in den folgenden Rechtsgebieten:

  

Arbeitsrecht (auch Mobbing),  Strafrecht (speziell Nebenklagevertretung),  Ehe- und Familienrecht, Zivilrecht,  Erbrecht

Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie nicht sicher sind, ob die Kanzlei auch Ihr Rechtsproblem bearbeitet.

  

 

Porträt Rechtsanwältin Schreiber

 

Hier können Sie die Bewertungen der Kanzlei bei "Anwalt.de" einsehen und die Kanzlei auch selbst bewerten:

 

 

Rechtsanwältin Schreiber ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Familienrecht

 

Fortbildungsbutton

Ihr ist regelmäßig die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) ausgestellt worden. Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des DAV können nur Anwälte werden, die sich im vergangenen oder laufenden Jahr im Umfang von mindestens 10 Zeitstunden (ab 2015: 15 Zeitstunden) durch Fortbildungsveranstaltungen und Fachkongresse nach eigener Auswahl fortgebildet und dies dem DAV nachgewiesen haben.

 

 

 

Die aktuelle Fortbildungsbescheinigung finden Sie hier:

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2021

 

Die Nachweise der letzten Jahre finden Sie hier: 

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2020

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2019

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2018

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2017

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2016

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2014-15

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2013

Fortbildungsbescheinigung 2012

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2011

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2010

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2009

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pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2007

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2006

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2005

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