Strafrecht

 

In Strafverfahren berate und verteidige ich Sie gegen den Vorwurf schuldhaft begangenen Unrechts.

Sollten Sie selbst Opfer einer Straftat (z. B. schwere Körperverletzung, sexuelle Nötigung) geworden sein, ist eine Vertretung im Wege der Nebenklage oder als Zeugenbeistand möglich.

Bei Verkehrsvergehen vertrete ich Sie auch in Bußgeldangelegenheiten.

 

Rufen Sie mich einfach an und vereinbaren Sie einen Termin!