Rechtsanwältin Schreiber ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Familienrecht.

 

Ein Fachanwaltstitel wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen, nachdem der Anwalt einen Lehrgang absolviert und "besondere theoretische Kenntnisse" und "besondere praktische Erfahrungen" auf dem entsprechenden Gebiet nachgewiesen hat.

 

Rechtsgebiete: Die Kanzlei Schreiber vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor allem in den folgenden Rechtsgebieten:

Arbeitsrecht (auch Mobbing)

Strafrecht (speziell Nebenklagevertretung, Verteidigung)

Ehe-und Familienrecht

Zivilrecht

Erbrecht

Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie nicht sicher sind, ob die Kanzlei auch Ihr Rechtsproblem bearbeitet

 

Rechtsanwältin Schreiber beim Telefonieren