Rechtsanwältin Schreiber ist Fachanwältin für Arbeitsrecht

 

Ich berate und vertrete:

 

 

Das Arbeitsrecht umfasst im Wesentlichen folgende Untergliederungen:

1. Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
(Individualarbeitsrecht)

In nahezu allen Bereichen des Individualarbeitsrechts,sei es bei der Gestaltung von Verträgen, bei der Aufnahme oder Beendigung einer Tätigkeit, bei Abmahnungen, im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vertrete ich wirksam Ihre Interessen.

Einen wesentlichen Teil meiner Tätigkeiten in diesem Bereich bildet die Vertretung von Arbeitnehmern gegen Schikanen, Intrigen oder Psychoterror durch Kollegen oder Vorgesetzte, das so genannte Mobbing.

Arbeitgeber berate ich hier u.a. über die rechtlichen Möglichkeiten der Beendigung von Mobbingproblemen im Betrieb und über Präventivmaßnahmen zur Verhinderung von Mobbingfällen.

 

2. Rechtsbeziehungen zwischen Vereinigungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber
(Kollektives Arbeitsrecht)

Juristische Unterstützung erhalten hier Betriebs- oder Personalräte z.B. bei der Durchsetzung ihrer Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungs- oder Personalvertretungsgesetz. Arbeitgeber berate ich z.B. im Hinblick auf Anhörungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz und bei Konflikten mit dem Betriebsrat.

Arbeitgeber berate ich z.B. im Hinblick auf Anhörungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz und bei Konflikten mit dem Betriebsrat.

 

Wenn Sie mich mit einem arbeitsrechtlichen Mandat beauftragen wollen, können Sie dies auch durch Ausfüllen und Übermitteln des folgenden Fragebogens vornehmen:

 

 

 

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Vielleicht stellt sich für Sie akut eine der nachstehenden (oder auch andere) arbeitsrechtlichen Fragen:

  • was müssen Sie bei der Einstellung von Arbeitnehmern beachten?
  • Sie möchten wissen, ob die von Ihnen verwendeten Klauseln in den Arbeitsverträgen wirksam sind
  • In welchen Situationen müssen Sie den Betriebsrat beteiligen? Wie gehen Sie in Konfliktsituationen mit diesem um?
  • Was müssen Sie beachten, wenn einer Ihrer Arbeitnehmer/innen gemobbt oder sexuell belästigt wird?
  • Wie können Sie rechtssicher kündigen?
  • Sie wollen wissen, was Sie beachten müssen, um die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes zu erfüllen oder wie Sie eine interne bzw. externe Meldestelle dafür einrichten können.

In einem persönlichen oder auch telefonischen Beratungsgespräch kläre ich Ihre Fragen mit Ihnen und vertrete Sie auch gern.

 

Rufen Sie mich einfach an und vereinbaren Sie einen Termin!

 

Betriebsräte, Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte, Frauenbeauftragte

 

In Ihrer besonderen Funktion können etliche Fragen des kollektiven Arbeitsrechts auftreten, bei denen ich Ihnen gerne weiterhelfe:

  • Sie möchten einen Betriebsrat gründen und möchten wissen, was Sie zu beachten haben.
  • Sie sind der Auffassung, dass die Betriebsratswahl nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist und möchten wissen, unter welchen Voraussetzungen
    und von wem diese angefochten werden kann.
  • der Arbeitgeber möchte flexible Arbeitszeitmodelle einführen. Als Personalrat möchten Sie wissen, wie Sie dagegen vorgehen können.
  • als neu gewählte Frauenbeauftragte möchten Sie sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten der Einflussnahme informieren
  • In Ihrer Funktion als Gleichstellungsbeauftragte werden Sie von einer Kollegin, die von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt wurde, um Unterstützung gebeten.
    Was können Sie tun?

 

Die Vereinbarung eines persönlichen Termins ist in der Regel auch kurzfristig möglich.

 

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Leitende Angestellte und Führungskräfte

Sie sehen sofortigen Handlungsbedarf bei einer der nachstehend aufgeführten (oder auch anderen) Fragen?

  • Sie möchten wissen, ob Sie leitender Angestellter sind und was dies in Ihrer aktuellen Situation für Sie bedeutet
  • der Arbeitgeber stellt beim Arbeitsgericht einen unbegründeten Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses, was können Sie dagegen tun?
  • Was haben Sie zu beachten, wenn sich Ihr Aufgabengebiet ändert?
  • Worauf müssen Sie achten, wenn Ihnen ein Zeugnis ausgestellt wird?
  • Wann haben Sie Anspruch auf einen Bonus?

Vereinbaren Sie einen kurzfristigen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gern weiter und übernehme auch gern Ihre Vertretung.

 

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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Am Arbeitsplatz können Sie mit einer Vielzahl arbeitsrechtlicher Probleme konfrontiert werden, bei denen Sie anwaltliche Unterstützung benötigen:

  • Sie sind gekündigt worden und meinen, dass dies nicht gerechtfertigt ist. Sie möchten wissen, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf eine Abfindung haben.
  • Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen zur Vermeidung einer fristlosen Kündigung den Abschluss eines Aufhebungsvertrag an. Sie möchten wissen, ob Sie dazu verpflichtet sind.
  • Sie möchten das Arbeitsverhältnis beenden, möchten aber eine Sperrzeit vermeiden
  • Ihr Arbeitgeber möchte Sie gegen Ihren Willen versetzen. Was können Sie dagegen tun?
  • Sie werden am Arbeitsplatz gemobbt/sexuell belästigt. Welche Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, sich dagegen erfolgreich zu wehren?
  • Sie befürchten, als hinweisgebende Person (Whistleblower) arbeitsrechtliche Nachteile wie Abmahnung, Kündigung oder Mobbing zu erleiden

In diesen und weiteren Fällen kann eine arbeitsrechtliche Beratung Ihnen weiterhelfen.
In einem ersten Beratungsgespräch gebe ich Ihnen gern eine vorläufige Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation und und vertrete Sie bei Bedarf sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

 

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