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Betriebsräte, Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte, Frauenbeauftragte

 

In Ihrer besonderen Funktion können etliche Fragen des kollektiven Arbeitsrechts auftreten, bei denen ich Ihnen gerne weiterhelfe:

  • Sie möchten einen Betriebsrat gründen und möchten wissen, was Sie zu beachten haben.
  • Sie sind der Auffassung, dass die Betriebsratswahl nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist und möchten wissen, unter welchen Voraussetzungen
    und von wem diese angefochten werden kann.
  • der Arbeitgeber möchte flexible Arbeitszeitmodelle einführen. Als Personalrat möchten Sie wissen, wie Sie dagegen vorgehen können.
  • als neu gewählte Frauenbeauftragte möchten Sie sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten der Einflussnahme informieren
  • In Ihrer Funktion als Gleichstellungsbeauftragte werden Sie von einer Kollegin, die von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt wurde, um Unterstützung gebeten.
    Was können Sie tun?

 

Die Vereinbarung eines persönlichen Termins ist in der Regel auch kurzfristig möglich.

 

Rufen Sie mich einfach an!

 

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