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Rechtsanwältin Schreiber ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Familienrecht

 

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Ihr ist regelmäßig die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) ausgestellt worden. Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des DAV können nur Anwälte werden, die sich im vergangenen oder laufenden Jahr im Umfang von mindestens 10 Zeitstunden (ab 2015: 15 Zeitstunden) durch Fortbildungsveranstaltungen und Fachkongresse nach eigener Auswahl fortgebildet und dies dem DAV nachgewiesen haben.

 

 

 

Die aktuelle Fortbildungsbescheinigung finden Sie hier:

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2021

 

Die Nachweise der letzten Jahre finden Sie hier: 

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2020

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2019

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2018

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2017

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2016

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2014-15

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2013

Fortbildungsbescheinigung 2012

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2011

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2010

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2009

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2008

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2007

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2006

pdf_buttonFortbildungsbescheinigung 2005

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